Querschnitt SolArc Erdhügelhaus

Häufige Fragen- einige Hinweise

Welche Grundlagen für den Bau eines SolArc – Erdhügelhauses nötig sind, welche Leistungen Sie selbst erbringen, und was wir für Sie bereitstellen.

Baugenehmigung

Archy Nova erstellt nach dem mit Ihnen erarbeiteten Entwurf den Bauantrag. Wir liefern auch den Energieausweis, die Statik für die Bodenplatte und das Haus, und wir machen auch die Bauleitung bis zur Übergabe.

Eine Baugenehmigung ist prinzipiell überall möglich, oft ist aber eine Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan erforderlich.
In Baugebieten, die ganz neu erschlossen werden, gestaltet es sich tendenziell schwieriger eine Befreiung von den B-Plan Vorschriften zu bekommen. Dort kann das Erdhügelhaus genehmigt werden, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert für das Grundstück oder gleich eine ganze Hausgruppe, um den Bau dieser umweltgerechten Häuser zu fördern.
Auch in bebauter Umgebung sind schon viele Erdhügelhäuser genehmigt worden. Am besten stellen Sie Ihre Idee einmal beim der Gemeindevertretung bzw. der Bauamtsleitung vor. Sie erfahren dann, ob es zum Beispiel eines Gemeinderatsbeschluss bedarf, oder ein formelle Bauvoranfrage nötig ist. Und manchmal geht es einfach auch so mit einem informellen OK.

In Misch- oder Gewerbegebieten ist fast alles zulässig, so enge Bauvorschriften wie im Wohngebiet gibt es in aller Regel nicht.
Manchmal rennt man offene Türen ein, wenn man vorschlägt, mit mehreren SolArc Erdhügelhäusern eine kleine Ökosiedlung im Ort zu initiieren. Da die SolArc Häuser aufsehenerregend sind, kann sich die Gemeinde durchaus in der Region mit einem solchen Projekt profilieren. Wir stehen in solch einem Fall gerne unterstützend zur Verfügung, kümmern uns um die Anwerbung weiterer Bauherren und organisieren das  Gesamtbauvorhaben.

Grundstücksgröße

Für ein freistehendes SolArc Erdhügelhaus wird eine Grundstücksbreite von mindestens 16 Metern benötigt, beim SolArc Tinyhouse mindestens 13 Meter. So werden beidseitig 3 Meter Abstand des Gewölbes zur Grenze erzielt. Es wird aber jeweils eine Stützmauer mit bis zu einem Meter Höhe erforderlich, beispielsweise mit Felsbrocken.
Besser ist eine Grundstücksbreite von mindestens 18 bis 20 m, beim eingeschossigen Tinyhouse 14 bis 15 m, damit das Erdreich harmonisch auslaufen kann.

Bei Erdhügelhausgruppen benötigen die Häuser untereinander nur einen Abstand von 4 bis 5 Metern. Somit ist eine entsprechend geringere Grundstücksgröße pro Haus nötig.

Gründung, Keller und Hausanschlüsse

Ein Keller oder die notwendige Bodenplatte sowie die Ver- und Entsorgungsanschlüsse müssen in der Regel vor Ort organisiert werden.
Bei Hausgruppen, die wir gerne mit Ihnen verwirklichen, kümmern wir uns auch um diese Leistungen.

Innenausbau

Für den Innenausbau erhalten Sie von uns einen Ordner mit empfohlenen Ausbauverfahren und technischen Installationen, so dass Sie selbst leicht Hand anlegen oder Handwerker beauftragen können.
Da das Gewölbe selbsttragend ist, können Innenwände ganz frei gestellt werden, in Leichtbau mit Gipskarton oder z.B. Lehmziegeln. Gerade beim Tinyhouse ist auch denkbar, nicht jede Wand bis zum Gewölbe hochzuziehen, wenn es nur um Sichtschutz geht.
Viele Ideen, mit denen Sie Ihr ganz individuelles Kleinod schaffen werden.